„Das Verfassungsgericht korrigiert eine Regelung der damaligen schwarz-gelben Landesregierung. Es war richtig, dagegen zu klagen. Die neue rot-grüne Landesregierung kann jetzt unter Beweis stellen, dass sie freundlicher mit den Kommunen umgeht und das Konnexitätsprinzip ernst nimmt“, so Päuser. Für ihn ist dies – neben den zu erwartenden zusätzlichen Mitteln – das wichtigste Ergebnis der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes: Das Konnexitätsprinzip ist kein Lippenbekenntnis mehr, sondern geltendes Recht, dem auch zum Durchbruch verholfen wird.
Die Stadt Bochum schätzt den zusätzlichen Bedarf für die U-3-Betreuung auf vier Mio. Euro. „Das wären dann vier Mio. Euro – fehlen noch 86 Mio. Euro“, hebt Päuser hervor. Die Kämmerei hatte die Mehrbelastungen durch Bundes- und Landesgesetze auf über 90 Mio. Euro im Jahr beziffert. Päuser weist in diesem Zusammenhang Vorwürfe zurück, wonach die SPD in Bochum die Verantwortung für die Finanzmisere der Stadt auf Bund und Land abwälze. Aktuell hat die Bochumer FDP wieder diese Behauptung aufgestellt. „Das Urteil des Verfassungsgerichts hat eindrucksvoll das Gegenteil festgestellt und die Position der finanziell ausgebluteten Kommunen gegenüber Land und Bund gestärkt“, so Päuser.