„Die Fesseln, die in der vergangenen Legislaturperiode der Kommunalwirtschaft in NRW angelegt wurden, sind wieder gelöst“, so Eiskirch, der auch Vorsitzender der Bochumer SPD ist. Der Landtag hatte am vergangenen Donnerstag einen Gesetzesentwurf von SPD und Grünen zur „Revitalisierung des Gemeindewirtschaftsrechts“ mit Zustimmung der Linken beschlossen.
Konkret wurde das Wörtchen „dringend“ aus dem Paragrafen 107 der Gemeindeordnung gestrichen. Einen „dringenden“ öffentlichen Zweck mussten die städtischen Töchter bisher nachweisen, wenn sie in der Abfallwirtschaft oder in der Energieversorgung neue Geschäftsfelder erschließen wollten. Das ist jetzt nicht mehr erforderlich. Aufsichtsrechtliche Beschränkungen, die sich durch den Nachweis eines „dringenden“ öffentlichen Zwecks ergeben könnten, sollen so zum Vorteil der Kommunen gelockert werden, heißt es in der Begründung zum rot-grünen Gesetzentwurf.
Nach den Worten von Dieter Fleskes geht es dabei unter anderem um Daseinsvorsorge, die Finanzierung von Bus und Bahn oder auch eine ökologisch vernünftige Abfallentsorgung. Nicht zuletzt gehe es aber auch um Aufträge für die heimische Wirtschaft, vor allem für das Handwerk.