Mit der Anordnung des NRW Verfassungsgerichtshofs zum Nachtragshaushalt 2010 sind in der letzten Woche viele Spekulationen aufgekommen. Im Sturm der politischen Bewertungen und Statements blieb oftmals unklar, ob die Zusagen und Beschlüsse der Landesregierung und des Landtags trotz der Anordnung weiterhin Bestand haben. Gestern stellte die SPD- Fraktion im Landtag klar: Die vielen Maßnahmen vor allem im Bildungsbereich sind absolut nicht gefährdet.
„Es muss daran erinnert werden, dass die Anordnung eine Anordnung ist und kein Urteil; die Landesregierung ist und bleibt handlungsfähig. Dies gilt insbesondere auch für den Bildungsbereich“, kommentierte die stellvertretende Vorsitzende der SPD- Landtagsfraktion, Renate Hendricks, die jüngsten Entwicklungen rund um die Anordnung des Verfassungsgerichtshofs in Münster. „Aus Respekt vor dem Gericht wird sich die Landesregierung daran halten. Dies ändert aber nichts daran, dass der Nachtragshaushalt vollzogen wird. Und dies bedeutet wiederum, dass die neuen Lehrerstellen ebenso wie die Integrationsstellen gesichert sind. Auch bei der Erhöhung der Fördersätze für den Offenen Ganztag in den Grundschulen wird es bleiben“, stellte Hendricks fest.
„Diese Punkte werden vor allem deswegen im Nachtragshaushalt aufgeführt, weil die schwarz- gelbe Landesregierung sich bis zuletzt vor ihrer Pflicht gedrückt hatte, diese Posten in den Landeshaushalt einzustellen. Wir übernehmen nun die Altschulden der Vorgängerregierung. Die Klage der Opposition fällt also auf sie selbst zurück“, sagte die SPD- Fraktionsvize. Konkret würden 1.525 neue Lehrerstellen geschaffen und die seit 2003 nicht mehr veränderten Fördersätze für die Offene Ganztagsschule auf 700 Euro pro Kind erhöht werden. „Damit korrigiert die rot- grüne Koalition die Versäumnisse von Schwarz- Gelb, die den Schulen die Lehrerstellen vorenthalten und die erforderliche Erhöhung von 14 Prozent Tarifsteigerung im öffentlichen Dienst nicht weitergegeben hatte. Gleichzeitig machen wir deutlich, wie wichtig uns eine gute Bildung für alle Kinder in Nordrhein- Westfalen ist“, sagte Hendricks abschließend.
Auch die Bochumer Landtagsabgeordnete und 1. Vizepräsidentin des Landtags NRW Carina Gödecke hebt den Charakter der Anordnung hervor: „Es geht hier eben nicht darum, dass der Landesregierung verboten wird, den Nachtragshaushalt zu vollziehen. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ist auch ausdrücklich keine Positionierung in Bezug auf das noch ausstehende Urteil. Hier wurde teilweise ganz gezielt Verwirrung gestiftet und Unwahrheiten verbreitet!“ Gödecke blickt sehr zuversichtlich auf das Gerichtsverfahren und ist davon überzeugt, dass die Regierung dadurch nicht geschwächt wird. „Wir machen weiter unsere Arbeit und können alles das, was wir versprochen und im Landtag auch beschlossen haben wirklich umsetzen. Darauf können sich die Bürgerinnen und Bürger verlassen.“, so Gödecke weiter.