AG Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Anlässlich des gestrigen Kabinettsbeschlusses zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Gerd Bollmann:
Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes stärkt keinesfalls die Abfallvermeidung und den Ressourcenschutz. Die schwarz-gelbe Regierung vergibt mit diesem Entwurf die Chance, die umwelt- und ressourcenpolitischen Ziele in sinnvoller Weise auszuweiten.
Der Gesetzentwurf setzt die fünfstufige Abfallhierarchie der EUAbfallrahmenrichtlinie nicht konsequent um. Abfallvermeidung ist zwar laut Gesetzentwurf das oberste Ziel, es fehlen aber Vorschriften wie
dies umgesetzt werden soll und klare Zielvorgaben. So wie die Bundesregierung Abfallvermeidung regelt, verkommt diese oberste Priorität einer modernen Kreislaufwirtschaft zur hohlen Phrase.
Bedenklich ist auch die teilweise Gleichsetzung von stofflicher und energetischer Verwertung. Dies widerspricht der europäischen Regelung, wonach die stoffliche Verwertung, Vorrang vor der energetischen Verwertung
hat.
Der Gesetzentwurf enttäuscht auch hinsichtlich der vorgegebenen Recyclingquoten für die stoffliche Verwertung von Siedlungs-, Bau- und Abbruchabfällen und lässt damit wenig Spielraum für neue Ansätze hin
zu einer effizienten Ressourcennutzung.
Schwarz-Gelb hat sich wenig ambitionierte Ziele zur Steigerung der stofflichen Verwertung gesetzt. Die Quoten sind nur Soll-Ziele auf dem bereits jetzt erreichten Verwertungsniveau. Bei Bau- und Abbruchabfällen wird sogar schon heute mehr stofflich verwertet.
Quelle: Homepage Gerd Bollmann, MdB