Kreislaufwirtschaftsgesetz nicht europarechtskonform

Gerd Bollmann Mitglied des Deutschen Bundestages, Mitglied des Umweltausschusses

Gerd Bollmann, MdB
Gerd Bollmann Mitglied des Deutschen Bundestages, Mitglied des Umweltausschusses

Anlässlich der Gespräche des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages mit Vertretern der EU-Kommission und des EU-Parlaments in Brüssel, erklären der Berichterstatter für Abfallpolitik Gerd Bollmann, MdB und der Sprecher der AG Umwelt der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Matthias Miersch, MdB:

Auf Nachfrage bestätigte Karl Falkenberg, Generaldirektor der Generaldirektion Umwelt die Auffassung der SPD-Bundestagsfraktion, dass es in der EU-Kommission erhebliche Zweifel gibt, ob der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts dem Europarecht entspricht.

Insbesondere kritisierte Falkenberg, dass der deutsche Gesetzentwurf die fünfstufige Abfallhierarchie der europäischen Abfallrahmen­richtlinie nicht umsetzt. Faktisch würde der Entwurf wieder eine 3-stufige Abfallhierarchie installieren und damit gegen europäisches Recht verstoßen. In diesem Zusammenhang hält Generaldirektor Falkenberg auch die sogenannte Heizwertklausel von 11.000 Kilojoule für nicht vereinbar mit der EU-Abfallrahmenrichtlinie.
Befragt zu den Überlassungspflichten stellte Falkenberg klar, dass nach Auffassung der Generaldirektion Umwelt die Mitgliedsländer bei der Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie einen großen Spielraum haben. Sowohl die Zuständigkeit der Kommunen als auch privater Unternehmen ist europarechtlich möglich. Unabhängig davon, ob die Zuständigkeit bei den Kommunen bzw. den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger liege, müsse sicher gestellt sein, dass die EU-Abfallrahmenrichtlinie, insbesondere bezüglich der Abfallhierarchie und getrennten Sammlungen, eingehalten werde.
Die Aussagen der Kommissionsvertreter bestätigen die Position der SPD-Bundestagsfraktion. Wir haben bereits bei der Veröffentlichung des Referentenentwurfes Bedenken gegen die Heizwertklausel geäußert. Die schwarz-gelbe Koalition müsse auf die Heizwertklausel verzichten und den Vorrang der stofflichen vor der energetischen Verwertung sicher stellen. Offenbar ist es ein Ziel von Schwarz-Gelb, die Abfallwirtschaft zu privatisieren, die Gespräche haben uns darin bestätigt, dass das Europarecht dies nicht verlangt. Die SPD-Bundestagsfraktion wird dieses Spiel der Regierung zu Lasten von Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern entlarven.

 

Quelle: Homepage Gerd Bollmann, MdB