EU-Beamtenstatut muss aktuellen Erfordernissen Rechnung tragen

Die Europäische Kommission hat am Mittwoch ihren Vorschlag zur Änderung des bestehenden EU-Beamtenstatuts fertig gestellt und innerhalb des Kommissionskollegiums angenommen. Mit der Vorlage des Entwurfs beginnt nun der soziale Dialog zwischen der Kommission und den Personalvertretungen. Nach Abschluss dieser Beratungen legt die Kommission dem Europäische Parlament und dem Rat einen formellen Gesetzgebungsvorschlag vor.
Der SPD-Europaabgeordnete und Koordinator der S&D-Fraktion im federführenden Rechtsausschuss des Parlaments zum Statut, Bernhard Rapkay: „Eine Anpassung des EU-Beamtenstatus ist notwendig. Bei der Reform wird es darauf ankommen, die richtige Balance zwischen knappen Haushaltsmitteln, der Überprüfung vorhandener Sonderleistungen und dem Schutz der berechtigten Interessen der Beamtinnen und Beamten zu finden. Die Vorschläge, die nun auf dem Tisch liegen, stimmen mich zuversichtlich, dass die Kommission das genau so sieht.“
Die Kommission schlägt in ihrem Entwurf unter anderem Änderungen zur Erhöhung der Wochenarbeitszeit von 37,5 auf 40 Stunden und des Rentenalters von 63 auf 65 Jahren sowie eine Verringerung des Personals um 5 Prozent bis 2018 vor.
Bernhard Rapkay weiter: „Die Arbeit der Beamtinnen und Beamten für die EU und für die Menschen in der EU ist zu wichtig, als dass sie in der anstehenden Debatte um die Statutsreform populistischem Stimmenfang zum Opfer fallen darf. Es ist populär die Beamten, die sogenannten Eurokraten in Brüssel, zu kritisieren. Aber die Beamten und Angestellten in den EU Institutionen sind diejenigen, die, wie in der Stadtverwaltung von Köln oder der Finanzverwaltung in Sachsen, dafür sorgen, dass die Institutionen ‚funktionieren‘ und die Europäische Union ihre Aufgaben erfüllen kann.“
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Quelle: Website Bernhard Rapkay