Gutachten: Hartz IV weiterhin verfassungswidrig
Anlässlich der Vorstellung der Gutachten von Johannes Münder und Irene Becker zur Bewertung der Regelbedarfe im SGB II und SGB XII im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung erklärte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Montag in Berlin:
„Die im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung erstellten Gutachten bestätigen den DGB in seiner Rechtsauffassung, dass die Regelbedarfe im Hartz-IV-System und in der Sozialhilfe weiterhin verfassungswidrig sind. Das Anfang des Jahres im Vermittlungsausschuss gefundene Kompromissergebnis bleibt hinter den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts deutlich zurück.
Der DGB fordert den Gesetzgeber auf, die Regelbedarfe schnellstmöglich fehlerfrei zu ermitteln. Es wäre ein Armutszeugnis, wenn erst erneut das Bundesverfassungsgericht eingreifen müsste.
Quelle und weitere Informationen: Website des DGB, Pressemitteilungen