Zur gemeinsamen Veranstaltung der kommunalen Spitzenverbände und des VKU zum Kreislaufwirtschaftsgesetz am 08.09.2011 erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für Abfallpolitik, MdB Gerd Bollmann:
Die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und des Verbandes kommunaler Unternehmen verdeutlichten ebenso, wie vortragende Bürgermeister und Geschäftsführer der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsbetriebe, dass der Entwurf der Bundesregierung zu Lasten der Kommunen und Bürger geht. Insbesondere die geplante Ausweitung gewerblicher Sammlungen führt in letzter Konsequenz zu steigenden Abfallgebühren. Der Entwurf der Bundesregierung ermöglicht gewerbliche Sammlungen in dauerhaften Strukturen. Nach Ansicht der kommunalen Seite sind die im Gesetz vorgesehenen Möglichkeiten zum Verbot gewerblicher Sammlungen theoretischer Natur. In der Praxis würden sich die privaten Entsorger die gewinnbringenden Teile des Hausmülls herauspicken und die Kommunen müssten den Restmüll teuer beseitigen. Auch das Argument, dies sei europarechtlich notwendig, wird abgelehnt. Rechtsanwalt Hartmut Gaßner von der Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. stellte eindeutig klar, dass eine Beschränkung der gewerblichen Sammlungen, wie es das oberste deutsche Verwaltungsgericht 2009 festgelegt hat, europarechtskonform ist. Die SPD teilt diese Auffassung. Die Entsorgung des von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen ist Daseinsvorsorge und gehört in die Zuständigkeit der Kommunen.
Quelle: Website Gerd Bollmann, MdB
Entwurf zum Kreislaufwirtschaftsgesetz kommunalfeindlich
