Vor drei Jahren forderte das Bundesverfassungsgericht eine Wahlrechtsreform. Bis heute ist es der Bundesregierung jedoch nicht gelungen, ein verfassungkonformes Wahlrecht zu verabschieden. Nun droht die SPD der schwarz-gelben Koalition eine Klage in Karlsruhe an.
Dies geht aus einem Brief von Thomas Oppermann, dem parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, an seinen Unions-Kollegen Peter Altmaier (CDU) hervor, aus dem die „Welt am Sonntag“ zitiert. Das Thema rückt durch Spekulationen über vorzeitige Neuwahlen in den Blickpunkt, weil Union und FDP beim Euro und in anderen Sachfragen über Kreuz liegen.
Oppermann ruft dazu auf, die Beratungen über das Wahlrecht in der nächsten Sitzungswoche des Bundestages „endlich abzuschließen“. Andernfalls werde die SPD „beim Bundesverfassungsgericht gegen Ihre Untätigkeit klagen“. Der SPD-Politiker wirbt für einen „fraktionsübergreifenden Vorschlag für ein neues Wahlrecht“ und mahnt an, „das Problem Überhangmandate zu lösen“.
Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber im Juli 2008 aufgefordert, die paradoxe Wirkung des sogenannten negativen Stimmengewichts zu beseitigen. Karlsruhe hatte dazu eine großzügige Frist bis zum 30. Juni 2011 gesetzt. Dennoch kam es bisher nicht zu einer neuen Wahlrechts-Regelung.
Oppermann beklagt in dem Schreiben: „In dieser Situation ist es nicht hinnehmbar, dass wir kein anwendbares Wahlrecht haben. Wir haben einen rechtsfreien Raum mitten in unserer Demokratie. Wenn es jetzt zu Neuwahlen kommt, ist die Wahl ungültig.“ Das Bundesverfassungsgericht müsse in diesem Fall den Bundestag auflösen, so Oppermann und appelliert an die CDU/CSU-Fraktion: „So weit dürfen wir es nicht kommen lassen.“
Quelle: Website SPD.de