Heute Anhörungen zur Schulrechts- und Verfassungsänderung

Schule und Bildung

Eigens zur parlamentarischen Umsetzung des „Schulkonsens“ zwischen SPD, Grünen und CDU war der Landtag bereits Anfang September zu einer Sondersitzung zusammengekommen. Damit Schüler, Eltern, Schulen und Kommunen Planungssicherheit für das nächste Schuljahr bekommen sollen die Änderung des Schulgesetzes und der Verfassung noch im Oktober beschlossen werden. Heute finden auf dem Weg dorthin zwei wichtige Anhörungen statt.

In einer Pressemitteilung des Landtags NRW heißt es dazu:

Die Weiterentwicklung der nordrhein-westfälischen Schulstruktur und die Streichung der institutionellen Garantie für die Hauptschule in der Landesverfassung sind die Themen zweier Anhörungen am Dienstag, 4. Oktober 2011, im Plenarsaal des NRW-Parlamentsgebäudes.

Das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Schulstruktur in Nordrhein-Westfalen“ basiert auf dem Schulkonsens der Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN. Mit dem Gesetzentwurf reagieren die drei Fraktionen auf den demographischen Wandel. Dieser hat zur Folge, dass die Zahl der Schülerinnen und Schüler im allgemein bildenden Bereich kontinuierlich abnimmt und sich auch die Zahl der Schulstandorte verringert. Zudem lässt sich ein verändertes Schulwahlverhalten der Eltern feststellen, die den Bildungsweg für ihre Kinder länger offen halten möchten. Insbesondere die Hauptschule ist von diesen Entwicklungen betroffen. Um langfristig ein gerechtes, leistungsfähiges, umfassendes und wohnortnahes Schulangebot gewährleisten zu können, soll neben den heutigen Schulformen der Sekundarstufe I (Hauptschule, Realschule) oder mit Sekundarstufe I und Sekundarstufe II (Gymnasium, Gesamtschule) die Sekundarschule als weitere Schulform der Sekundarstufe I verankert werden. Die Ausschüsse für Schule und Weiterbildung (Vorsitz: Wolfgang Große Brömer, SPD) sowie für Kommunalpolitik (Vorsitz: Carina Gödecke, SPD) nehmen in einer gemeinsamen Sitzung ab 10 Uhr im Plenarsaal die Stellungnahmen der Experten entgegen.

Ebenfalls im Plenarsaal steht ab 13.30 Uhr die Anhörung zum „Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen“ auf der Tagesordnung des Haupt- und Medienausschusses (Vorsitz: Wolfram Kuschke, SPD) sowie des Ausschusses für Schule und Weiterbildung. Der Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN sieht vor, die Garantie der Hauptschule aus der Landesverfassung zu streichen. Die institutionelle Garantie der Hauptschule erschwere die angestrebte Weiterentwicklung des nordrhein-westfälischen Schulwesens.

Quelle: Website Carina Gödecke, 1. Vizepräsidentin des Landtages NRW