Masterplan Einzelhandel / Entwurf liegt im Januar aus

Die Einzelhandelsstrukur in Bochum wird schlanker. So sieht es jedenfalls der neue Masterplan Einzelhandel vor. Der Entwurf wird von Mitte Januar bis Mitte Februar 2012 öffentlich ausliegen. Doch was genau bedeutet es, wenn etwa die Essener Straße in Goldhamme und zwölf weitere Orte keine „zentralen Versorgungsbereiche“ mehr sind, sondern „schützenswerte Nahversorgungsstandorte“? Das will die SPD-Fraktion mit einer Anfrage im Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung (WIS) klären lassen.

Der WIS hat Mitte Dezember beschlossen, den Entwurf auszulegen. Genau genommen handelt es sich dabei um die Fortschreibung des ersten Masterplans von 2006. Der Plan definiert, was wo verkauft werden darf. Ziel ist es, die Zentren zu schützen. Wenn es also den Zentren wie der Innenstadt, Wattenscheid oder Linden schaden könnte, dann dürfen bestimmte Waren andernorts nicht angeboten werden. Das Nähere regelt eine Sortimentsliste.

In der Beschlussvorlage der Verwaltung liest sich das dann so: „Als übergeordnetes Handlungsziel für die Einzelhandelsentwicklung der Stadt Bochum wird die Sicherung der landesplanerischen Versorgungsfunktion als Oberzentrum bei gleichzeitiger Stärkung der funktional gegliederten Versorgungsstruktur formuliert“.

Ob ihr „Nahversorgungsbereich um die Ecke“ im Masterplan vorkommt, können Bürgerinnen und Bürger ab Mitte Januar im Technischen Rathaus und bei der Industrie- und Handelskammer nachschauen sowie Anregungen äussern. Mitte Januar ist auch eine Veranstaltung im Rahmen der Reihe Stadtgespräch geplant. Die Beschlussvorlage der Verwaltung, der Entwurf des Masterplans und eine eine Synopse finden sich aber auch im Ratsinformationssystem.

Anfrage
zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung am 14. Dezember 2011
– Masterplan Einzelhandel –

Unter Punkt 3.1 “Standortstrukturmodell” heißt es in der Vorlage “Masterplan Einzelhandel Bochum – Fortschreibung 2012 (Vorlage 20112499): „Die bisherigen Nahversorgungszentren Bochumer Straße, Goldhamme, Griesenbruch, Hofstede, Hustadt, Kaltehardt, Kornharpen, Leithe, Oberdahlhausen, Rosenberg, Ruhrstraße, Wasserstraße und Wiemelhauser Tor sollen künftig nicht mehr als zentrale Versorgungsbereiche eingestuft werden.

Um dennoch die wohnungsnahe Grundversorgung sicherzustellen, werden nahversorgungsrelevante Anbieter, die in das Siedlungsgefüge der Stadt Bochum integriert sind und eine Versorgungsbedeutung für umliegende Wohngebiete übernehmen als schützenswerte Nahversorgungsstandorte eingestuft.“

Die SPD Fraktion fragt dazu an:

Was bedeutet diese Umstufung für den Einzelhandel und für die Nahversorgung der EinwohnerInnen vor Ort?

Was bedeutet die Umstufung im Fall der Aufgabe eines Geschäfts? Ist es möglich, durch eine andere/gleichartige Einzelhandelsnutzung ein Geschäft weiter zu betreiben?

Sind mit einer Umstufung zusätzliche Möglichkeiten zur Stärkung der Nahversorgung beispielsweise durch die Erweiterung bestehender Läden oder die Ansiedlung weiterer Geschäfte ausgeschlossen?