Die Dichtheitsprüfungen von privaten Kanalanschlüssen sind umstritten. CDU und FDP hatten die Regelungen einst eingeführt. Dann wollten sie nichts mehr davon wissen: CDU, FDP und Linke haben im Landtag einen Antrag durchgesetzt, mit dem die Dichtheitsprüfungen ausgesetzt werden sollten. Entsprechend groß ist jetzt die Verunsicherung. Viele Hauseigentümer fragen sich: prüfen oder nicht prüfen? Sie fragten auch die Behörden.
Nach Darstellung der Bochumer Stadtverwaltung um Umweltausschuss lautete die Antwort vor einer Woche in etwa so: die Prüfungspläne in Wasserschutzgebieten wie in Stiepel werden umgesetzt. In allen anderen Fällen werde derzeit seitens der Verwaltung nicht auf der Umsetzung bestanden. Erst müsse abgewartet werden, was der Landtag entscheidet. Das ist nach wie vor offen.
Inzwischen hat die rot-grüne Landesregierung einen Gesetzentwurf erarbeitet. Er liegt heute dem Plenum vor, wird aber zunächst an die Fachausschüsse verwiesen. Federführend ist der Umweltausschuss des Landtages, aber auch der Kommunalausschuss und der Wirtschaftsausschuss werden sich damit beschäftigen.
Die SPD-Ratsfraktion hat im Umweltausschuss zum Thema Dichtheitsprüfungen eine Anfrage gestellt. Wenn sie demnächst beantwortet wird, herrscht – so die Hoffnung – wieder Klarheit:
Anfrage
Die damalige Koalition aus CDU und FDP hat dafür gesorgt, dass Hauseigentümer in Nordrhein-Westfalen die privaten Abwasserleitungen bis 2015 auf Dichtheit prüfen müssen. Unter bestimmten Bedingungen dürfen die Fristen an die regelmäßige kommunale Kanalüberwachung angepasst und so bis längstens 2023 verlängert werden. Inzwischen ist die Dichtheitsprüfung wieder in der Diskussion.
SPD und Grüne im Rat haben im Februar 2011 einen Antrag eingebracht, wonach die Dichtheitsprüfungen in Bochum dem Abwasserbeseitigungskonzept entsprechend gestaffelt werden soll. Hierfür sind Satzungen, aber auch umfangreiche Informationen für MieterInnen und EigentümerInnen erforderlich. Bisher beschlossen wurden lediglich die Satzungen für Wasserschutzgebiete.
Die SPD-Fraktion fragt an:
Wie stellt sich aktuell der Sachstand dar: sind die Satzungen vorbereitet, wann sollen sie vorgelegt werden, sind womöglich bereits personelle Vorkehrungen getroffen worden und sind bereits Kosten entstanden – oder hat die Stadtverwaltung angesichts der Unklarheit des weiteren Vorgehens auf Landesebene alle Arbeiten an dem Thema gestoppt? Welche Auskünfte werden BürgerInnen derzeit erteilt?
Gesetzentwurf von SPD und Grünen zur Änderung des Landeswassergesetzes (Quelle: Landtag NRW)
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Quelle: Website SPD-Ratsfraktion Bochum