Rechtliche Bewertung nur ein erster Schritt
Nach Beschluss der Europäischen Kommission soll das ACTA-Abkommen (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) vom Europäischen Gerichtshof geprüft werden, um zu klären, ob der Text mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist.
Der SPD-Europaabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament Bernhard Rapkay begrüßte die heutige Entscheidung: „Es ist ein erster notwendiger Schritt zu wissen, ob das Abkommen mit den Grundrechten der Meinungs- und Informationsfreiheit, dem Datenschutz und der informationellen Selbstbestimmung vereinbar ist. Das hat nun auch die Europäische Kommission gemerkt.“
Mit der Entscheidung reagierte die Europäische Kommission auf die heftigen Proteste in verschiedenen EU-Mitgliedsländern und im Europäischen Parlament. Vor allem Bürgerrechtler und Datenschützer befürchten eine Einschränkung ihrer Freiheitsrechte im Internet.
Gleichzeitig wies der SPD-Politiker darauf hin, dass unabhängig von einer rechtlichen Bewertung das Europäische Parlament eine selbständige Entscheidung treffen wird.
Bernhard Rapkay kritisierte: „Die Informationspolitik der Europäischen Kommission im Bezug auf ACTA war lange Zeit unzureichend. Ebenso bleiben viele Formulierungen im Text vage und unklar. Dies führt zu Recht zu großer Verunsicherung in der Bevölkerung.“
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Quelle: Website Bernhard Rapkay, MdEP