Im Regierungsbezirk Arnsberg gibt es keine Verfügung, die Schülerinnen und Schülern sowie dem Lehrpersonal generell eine Teilnahme an Demonstrationen für Demokratie und Toleranz während der Unterrichtszeiten untersagt. Darauf weist die Bezirksregierung aus aktuellem Anlass ausdrücklich hin.
Schülern und Lehrkräften drohen somit keineswegs automatisch Sanktionen, wenn sie sich während der Unterrichtszeiten an Veranstaltungen beteiligen, die sich gegen extremistisches, demokratiefeindliches Gedankengut richten. Dies betont die Bezirksregierung Arnsberg jetzt angesichts einzelner Veranstaltungen, die die rechtsextreme Partei „Pro NRW“ für diese Woche in Städten im Regierungsbezirk, u.a. Dortmund und Bochum, angemeldet hat. Die Beteiligung von Schülerinnen und Schülern an Gegenveranstaltungen hält die Bezirksregierung vor allem dann für wünschenswert, wenn dies sinnvoll in den Schulunterricht integriert wird – zum Beispiel auch durch den Besuch einer Moschee.
Regierungspräsident Dr. Gerd Bollermann: „Erziehung zu Demokratie und Toleranz sind ganz wesentliche Aufgaben von Schulen. Wenn Schülerinnen und Schüler den Wunsch haben, ihren Protest gegen Extremismus zum Ausdruck zu bringen, können wir das daher nur begrüßen. Deswegen begrüßen wir es ebenfalls, wenn sie und ihre Lehrerinnen und Lehrer auch während der Unterrichtszeiten an Gegendemonstrationen in den jeweiligen Städten teilnehmen.“
Regierungspräsident Dr. Gerd Bollermann: „Erziehung zu Demokratie und Toleranz sind ganz wesentliche Aufgaben von Schulen. Wenn Schülerinnen und Schüler den Wunsch haben, ihren Protest gegen Extremismus zum Ausdruck zu bringen, können wir das daher nur begrüßen. Deswegen begrüßen wir es ebenfalls, wenn sie und ihre Lehrerinnen und Lehrer auch während der Unterrichtszeiten an Gegendemonstrationen in den jeweiligen Städten teilnehmen.“
Quelle: www.bezreg-arnsberg.nrw.de