Rosemarie Busche: Funktionieren die Regeln für das Grillen im Grünen?

Rosemarie Busche

Rosemarie Busche

Der Rat hat neue Spielregeln für das Grillen im Grünen verabschiedet. Nach dem Eindruck von Ratsmitglied Rosemarie Busche halten sich noch nicht alle daran. An den Ümminger Teichen gab es über Pfingsten ein ähnliches Bild wie in den vergangenen Jahren: Müll, Grillen direkt an den Bäumen und am Kinderspielplatz.
Busche hat deshalb im Umwelt-Ausschuss nachgefragt. Mit ihrer Anfrage erkundigt sie sich danach, wer die Aufräumarbeiten bezahlt und ob aus anderen Grünanlagen ähnliche Erfahrungen gemeldet werden. “Bis sich alle an die neuen Regeln gewöhnt haben, sollte außerdem der städtische Ordnungsdienst an schönen Tagen vor Ort sein”, erwartet Busche. Positiv hebt Busche hervor, dass gleich nach Pfingsten der Müll abgeräumt wurde.
Das Grillen in Grünanlagen ist zunächst nicht grundsätzlich verboten worden. Allerdings sind ein paar Regeln einzuhalten. So muss zum Beispiel geeignetes Grillgerät verwendet und ein Mindestabstand zu Bäumen eingehalten werden. Müll muss wieder mitgenommen werden.
Auszug aus der Bochumer Sicherheitsverordnung (gekürzt)
Das Grillen ist in Grünanlagen erlaubt, sofern beachtet wird, dass

  • ein handelsübliches Standgrillgerät verwendet wird, das einen ausreichenden Abstand zwischen Glut und Grasnarbe gewährleistet
  • trockene, naturbelassene Holzbrennstoffe wie Holzkohle, Grillbriketts oder Scheitholz benutzt werden
  • andere Personen nicht durch Flugasche, Rauch und Geruch gefährdet oder gestört werden
  • die Grünflächen nicht beschädigt werden
  • der Abstand zur Wohnbebauung mindestens 50 Meter und der zu Bäumen und Sträuchern mindestens 20 Meter beträgt
  • das Grillgerät nur entzündet und unterhalten wird, wenn es unter ständiger Beaufsichtigung volljähriger Personen steht
  • Grillgeräte erst verlassen werden, wenn das Feuer und die Glut restlos gelöscht sind
  • der Abfall wieder mitgenommen bzw. ordnungsmäßig entsorgt wird.

Das Grillen ist nicht erlaubt im Stadtpark, im Stadtgarten Wattenscheid und Teilen des Westparks.
Zur Homepage der Stadt Bochum (Bochumer Sicherheitsverordnung)
Quelle: Website SPD-Ratsfraktion Bochum