Die Stadt Bochum wird für die Förderung von unkonventionellem Erdgas mit dem so genannten Fracking keine Flächen zur Verfügung stellen. Das hat gestern der Rat mit großer Mehrheit beschlossen.
Der Rat folgt damit dem Regionalverband Ruhrgebiet. Der RVR hatte Ende vergangenen Jahres einen solchen Beschluss für die eigenen Flächen gefasst und die Kommunen aufgefordert, ebenso zu handeln. Die SPD-Ratsfraktion hat die Initiative jetzt aufgegriffen.
Demnach sollen zunächst die Ergebnisse von Risiko-Betrachtungen abgewartet werden. Sie werden derzeit im Auftrag der Landesregierung erstellt. Außerdem soll zuvor das Bergrecht geändert werden, um zum Beispiel Umweltverträglichkeitsprüfungen zu regeln.
Beschluss der RVR-Verbandsversammlung vom 19. Dezember 2011
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr beauftragt die Verwaltung, bis zur Auswertung des Landesgutachtens und der Risikostudie sowie der Anpassung des Bundesbergrechtes keine Grundstücke und Flächen des RVR zur Verfügung zu stellen, die für unkonventionelle Erdgasgewinnung genutzt werden könnten.
Erst danach ist über die unkonventionelle Förderung in Verbindung mit Probebohrungen auf RVR-Flächen erneut zu entscheiden.
Die RVR-Verbandsversammlung regt an, dass die Kommunen der Metropole Ruhr gleichlautende Beschlüsse in ihren Gremien fassen.
Das hat der Rat der Stadt Bochum nun getan:
Beschluss der Rates der Stadt Bochum vom 5. Juli 2012
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Auswertung des Landesgutachtens und der Risikostudie sowie der Anpassung des Bundesbergrechtes keine städtischen Grundstücke und Flächen zur Verfügung zu stellen, die für unkonventionelle Erdgasgewinnung genutzt werden könnten. Erst danach ist über die unkonventionelle Förderung in Verbindung mit Probebohrungen auf städtischen Flächen erneut zu entscheiden.
Begründung:
Um die Möglichkeit unkonventioneller Erdgasförderung zu eruieren, sollen an verschiedenen Orten in der Region Probebohrungen durchgeführt werden. Dabei muss sichergestellt sein, dass sowohl eine mögliche Erdgasförderung als auch Probebohrungen Mensch und Umwelt nicht schaden.
Wegen der geplanten Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus sogenannten unkonventionellen Lagerstätten in NRW hat das Land NRW ein „Gutachten mit Risikostudie zur Exploration und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten in Nordrhein-Westfalen und deren Auswirkungen auf den Naturhaushalt insbesondere die öffentliche Trinkwasserversorgung“ in Auftrag gegeben. Die Bearbeitung des Gutachtens soll bis Mitte 2012 abgeschlossen sein, parallel dazu soll das Bundesbergrecht novelliert werden, da es bislang die unkonventionelle Erdgasgewinnung nicht umfasst und Umweltverträglichkeitsprüfungen im Rahmen einer unkonventionellen Erdgasgewinnung bisher nicht durchgeführt werden müssen.
Auf Anregung der Opposition hat der Rat folgenden Satz ergänzt:
Der Rat der Stadt Bochum spricht sich dagegen aus, städtische Grundstücke und Flächen für unkonventionelle Erdgasgewinnung zur Verfügung zu stellen.
Derzeit sind zwar keine Pläne für Probebohrungen auf Bochumer Boden bekannt. Allerdings sind laut Medienberichten für 2013 erste Probebohrungen im benachbarten Ennepe-Ruhr-Kreis geplant.