Musikzentrum: Bürgerbegehren nicht zulässig

Das Bürgerbegehren gegen das Musikzentrum ist nicht zulässig. Das hat heute der Rat mit breiter Mehrheit festgestellt. Der Rat folgte dabei dem Beschlussvorschlag der Verwaltung. Deren Prüfung hatte ergeben, dass die Fragestellung unzulässig ist, dass die Begründung unzutreffend ist, die Wiedergabe der Kostenschätzung unzutreffend ist und Fristen nicht eingehalten wurden. Jeder einzelne Grund führe auch für sich genommen zur Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens, heißt es in der Beschlussvorlage.

Bürgerbegehren Musikzentrum Bochum (Beschlussvorlage der Verwaltung für den Rat am 13. Dezember 2012)