Die Beratungen zu der europäischen Datenschutzreform sind im Europäischen Parlament in die intensive Phase getreten, nachdem am Donnerstag in Brüssel erstmals die Berichtsentwürfe dem Innenausschuss vorgelegt wurden.
„Der Schutz persönlicher Daten ist eine zentrale Herausforderung im digitalen Zeitalter, der sich die Politik nun stellt“, erklärte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Europaabgeordneten, Bernhard Rapkay. Die EU-Datenschutznovelle umfasst eine neue Datenschutzverordnung sowie eine Richtlinie zur Datenverarbeitung bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen. Der neue Rechtsrahmen soll die Datenschutzrichtlinie von 1995 an die technische Entwicklung anpassen, insbesondere im Hinblick auf soziale Netzwerke, Suchmaschinen und den Online-Handel.
Mit dem neuen Datenschutzpaket sollen Bürgerinnen und Bürger insbesondere das Recht auf Korrektur und Löschung ihrer Daten erhalten. Für jede Datenverarbeitung muss der Nutzer zwingend seine vorherige Einwilligung geben und der Verwendungszweck muss eng begrenzt sein. Über diese Rechte soll jeder Nutzer in verständlicher Sprache informiert werden. Bernhard Rapkay: „Die Politik muss den Mut haben, diese Rechte auch gegen wirtschaftliche Interessen durchzusetzen. Langfristig werden auch Unternehmen davon profitieren, weil wirtschaftliches Wachstum nur auf der Basis von Vertrauen möglich ist. Eine umfassende Datenschutzreform kann für dieses Vertrauen sorgen.“
„Mir als Sozialdemokrat ist zudem besonders wichtig, dass Datenschutz auch als Arbeitnehmerrecht verstanden wird. Beschäftigte müssen sich darauf verlassen können, dass ihre persönlichen Daten wie Nachweise über Fehlzeiten oder ärztliche Atteste bei ihrem Arbeitgeber sicher aufgehoben sind“, erläuterte Rapkay. Die Forderung, EU-weit für alle Unternehmen und Behörden verbindlich einen Datenschutzbeauftragten einzuführen, ist deshalb zu unterstützen.
Die Datenschutzreform soll nach dem Willen der Sozialdemokraten auch strenge Regeln für den Zugriff von Strafverfolgungsbehörden auf personenbezogene Daten schaffen: „Zur Unschuldsvermutung und dem Prinzip der Resozialisierung gehört auch, dass die Daten von Beschuldigten während strafrechtlicher Ermittlungen, in Gerichtsverfahren sowie im notwendigen Umfang auch danach geschützt werden“, so Bernhard Rapkay weiter.
Quelle: Website Bernhard Rapkay, MdEP