Aufstellung von Bebauungsplänen steht der Opel-Produktion nicht im Wege

Die Aufstellung von Bebauungsplänen steht der Opel-Produktion nicht im Wege.

Ziel des Bebauungsplans sei es, den gewerblich-industriellen Bereich zu erhalten. “Dazu können selbstverständlich auch die Weiterführung der Fahrzeug­produktion, eine Komponenten­förderung oder andere Nutzungen durch Opel gehören”, heißt es in der Begründung zum Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 947 – Opel-Werk I – in Laer. Der Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung hat gestern diesen Beschluss gefasst, auch für das Werk II in Langendreer.
In beiden Fällen geht es um den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen in Industrie und Gewerbe. Will Opel die Flächen selbst nutzen, dann steht dem nichts im Wege. In allen anderen Fällen müssen ab jetzt bestimmte Vorgaben eingehalten werden. Die gewerblich-industrielle Nutzung ist dabei nur ein Aspekt. Es geht dann auch um Fragen der Erschließung, um Altlasten oder auch wie groß künftige Neubauten werden können oder sollen. Beide Gebiete sollen möglichst klimaneutral werden.
Schwerpunkt in Laer sollen eine “räumlich-funktionale Verflechtung” mit den Hochschulen (Ruhr-Universität, Hochschule Bochum, Gesundheitscampus) und den bestehenden Technologiezentren sein. In Langendreer liegt den Überlegungen die Schaffung eines “Innovationsclusters Produktionswirtschaft” mit “Zukunftsfeldern” wie Energie, Werkstoffe und Logistik. Einzelhandel oder Wohnen wird in beiden Fällen nicht vorgesehen.
Martina Schmück-Glock, stadtentwicklungspolitische Sprecherin, und Herbert Kastner, wirtschaftspoltioscher Sprecher, sprachen sich gestern im Ausschuss für die Aufstellung der Bebauungspläne aus. Kastner übte gleichzeitig scharfe Kritik am Vorgehen der Unternehmensführung und ihrem Umgang mit den Beschäftigten.
Bebauungsplan Nr. 947 – Opel-Werk I – hier: Aufstellungsbeschluss
Bebauungsplan Nr. 948 – Opel-Werk II – hier: Aufstellungsbeschluss