
Das Oberverwaltungsgericht musste über einen Fall in Düsseldorf entscheiden. Ein Gymnasium hatte zu viele Anmeldungen und lehnte es ab, Kinder aus Nachbarstädten aufzunehmen. Für die Ablehnung gebe es keine Rechtsgrundlage im Schulrecht des Landes, teilte das OVG gestern mit.
“In dem Urteil sehe ich vor allem eine Chance, die Zusammenarbeit zwischen den Städten gerade im Ruhrgebiet auch auf dem Gebiet der Bildung zu stärken”, sagt Reinirkens.
Quelle: Website SPD-Ratsfraktion Bochum