Der Bundesgerichtshof hatte Mitte letzter Woche geurteilt, dass Kunden mit Sonderverträgen über den Bezug von Gas unter bestimmten Umständen Rückzahlungsansprüche haben könnten. „Alle Energieversorger müssen jetzt prüfen, ob und in welchem Ausmaß sie von dem Urteil betroffen sind und welche Kunden einen Teil ihrer Zahlungen zurückbekommen können“, erwartet Fleskes.
Erst nach der Prüfung könne mit letzter Klarheit gesagt werden, ob jeder Einzelfall betrachtet werden muss oder ob es eine generelle Lösung geben kann, wie sie die Verbraucherzentrale NRW vorgeschlagen hat. So oder so sollten die Bochumer Stadtwerke mit der Verbraucherzentrale zusammenarbeiten, regt Fleskes an.