Das Bundesverfassungsgericht hat die Drei-Prozent-Hürde als Schutz vor radikalen Kleinstparteien, bei Europawahlen für verfassungswidrig erklärt.
„Jetzt kommt es darauf an europafeindliche Parteien aus dem Parlament zu halten. Wir müssen die Wählerinnen und Wähler der demokratischen Parteien an die Wahlurne bekommen.“, so Thomas Eiskirch, der Parteivorsitzende der SPD Bochum.
Axel Schäfer, der stellvertretende Bundestagsfraktionsvorsitzende und europapolitische Sprecher erklärte: „Das wird dem Europäischen Parlament nicht gerecht. Das Europäische Parlament ist die einzige supranationale Volksvertretung weltweit. Es kann sich eine Zersplitterung nicht leisten.“
Europawahlrecht wird national geregelt
Bei Europawahlen kann jeder Mitgliedstaat die Details des Wahlrechts selbst regeln. Die Karlsruher Entscheidung hat keine absehbaren Auswirkungen auf das Wahlrecht bei Bundestags- und Landtagswahlen. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2011 die damals geltende Fünf-Prozent-Hürde im Europawahlrecht für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin beschloss der Bundestag im vergangenen Jahr eine Drei-Prozent-Klausel.
Am kommenden Samstag wählt die Sozialdemokratische Partei Europas (SPE) in Rom ihren Spitzenkandidaten. Es gilt am 25. Mai gemeinsam in ganz Europa für eine andere Politik zu kämpfen – Für starke demokratische Parteien, starke Sozialdemokratie und Martin Schulz für das Amt des EU-Kommissionspräsidenten.
Eine starke Sozialdemokratie bedeutet ein starkes Europa – Europafeindlichkeit aus dem Parlament halten
