Bis der neue Bebauungsplan Dahlhauser Heide fertig ist, sollen vorerst keine Verstöße gegen bestimmte Gestaltungsvorschriften geahndet werden. Diese “Friedenspflicht” hat gestern der Rat beschlossen, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Ratsfraktion Hermann Päuser. Sie gilt nur für Verstöße, die bereits dokumentiert sind. “Die Verwaltung ist jetzt aufgefordert, den Bebauungsplan möglichst schnell fertig zu schreiben. Die Menschen in der Siedlung wollen schließlich wissen, woran sie sind”, so Päuser.
Die Dahlhauser Heide in Hordel, auch Kappskolonie genannt, gibt es seit dem Anfang des 20. Jahrhunderts. Die ehemalige Bergarbeiter-Siedlung steht seit 1980 unter Schutz. Eine Gestaltungssatzung regelt, welche baulichen Veränderungen an den Häusern erlaubt sind und welche nicht. Wer dagegen verstößt, muss die Veränderung rückgängig machen.
Die Stadt Bochum will die Gestaltungssatzung nun auf eine neue Grundlagen stellen. Deshalb hat der Planungsausschuss beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 974 zu erarbeiten. Auch die in die Jahre gekommene Gestaltungssatzung wird überholt und soll in dem Bebauungsplan aufgehen. “In Einzelfällen könnte dann sein, dass morgen erlaubt ist, was heute noch verboten ist. Deshalb soll die Verwaltung mit Rückbauverfügungen erstmal warten”, sagt Hermann Päuser.
Quelle: SPD-Ratsfraktion Bochum