Die Dahlhauser Heide in Hordel, auch Kappskolonie genannt, gibt es seit dem Anfang des 20. Jahrhunderts. Die ehemalige Bergarbeiter-Siedlung steht seit 1980 unter Schutz. Eine Gestaltungssatzung regelt, welche baulichen Veränderungen an den Häusern erlaubt sind und welche nicht. Wer dagegen verstößt, muss die Veränderung rückgängig machen.
Die Stadt Bochum will die Gestaltungssatzung nun auf eine neue Grundlagen stellen. Deshalb hat der Planungsausschuss beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 974 zu erarbeiten. Auch die in die Jahre gekommene Gestaltungssatzung wird überholt und soll in dem Bebauungsplan aufgehen. „In Einzelfällen könnte dann sein, dass morgen erlaubt ist, was heute noch verboten ist. Deshalb soll die Verwaltung mit Rückbauverfügungen erstmal warten“, sagt Hermann Päuser.