In Kita und Schule: Mehr Geschwisterkinder von Beiträgen befreit

Künftig fallen für weitere Geschwisterkinder geringere Elternbeiträge an. Das hat heute der Rat beschlossen.

Schon heute gilt: Familien mit zwei Kindern in Kindertagesstätten oder Tagespflege zahlen für das zweite Kind keine Beiträge. Bei zwei Kindern in der Offenen Ganztagsbetreuung an Schulen (OGS) heißt es: Für das zweite Kind fällt nur der halbe Beitrag an. Mit einem Kind in der Schule und einem Kind in der Kindertagesstätte hieß das allerdings: Für Beide muss jeweils der volle Beitrag gezahlt werden. Quasi eine Regelungslücke, die der Rat heute kurzfristig und auf Initiative mehrerer Fraktionen geschlossen hat. Eltern zahlen auch dann nur den halben OGS-Beitrag, wenn ein Kind noch in der Kindertagesstätte oder in der Tagesbetreuung ist.

Kehrseite des Beschlusses: Die Beiträge für die offene Ganztagsbetreuung an Schulen mussten um etwa zehn Euro angehoben werden; es bleibt bei maximal 170 Euro im Monat.

Sobald wie möglich soll die Verwaltung einen Erfahrungsbericht zur Umsetzung vorlegen.

Änderungsantrag von SPD, CDU und Grünen im Rat zur OGS-Elternbeitragssatzung

Hinweis: In einer früheren Fassung konnte der Eindruck entstehen, das Geschwisterkind sei immer komplett von Elternbeiträgen befreit. Tatsächlich nennt der Änderungsantrag die „in der Satzung vorgesehenen Ermäßigungssätze“: Das sind 50 Prozent der OGS-Beiträge für das zweite Kind. „Ab dem dritten Kind entfallen die Beiträge“, heißt es im Entwurf der Satzung.