
Die Verwaltung will nun kurz- und mittelfristige Lösungen entwickeln. Dazu könnte auch gehören, künftig in dringenden Fällen ausnahmsweise die Vereine sowie freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Hallenbetreuung zu beauftragen.
Ob ähnlich wie bei Sportplätzen eine Halle einem Verein komplett zur Betreuung übertragen werden kann, erfordert jedoch umfangreichere Prüfungen, die sich zum Beispiel auch auf die Bereiche Haftungs- und Versicherungsrecht beziehen werden.
Grundsätzlich ist die Sportverwaltung auch künftig bemüht, die Hallenbetreuung mit dem ihr zur Verfügung stehenden Stammpersonal sicherzustellen.
Quelle: SPD-Ratsfraktion