Konkret schlagen die beiden Landtagsfraktionen vor, die Kosten zum Stichtag 1. Januar 2016 abzurechnen – und nicht, wie ursprünglich geplant, zum 1. Januar 2015. Die bis zum Ende dieses Jahres auflaufenden Kosten werden dann noch berücksichtigt. Das ist von Vorteil, wenn die Zahl der Flüchtlinge stark ansteigt, wie es derzeit geschieht. „Ich gehe davon aus, dass die Erstattung auf diese Weise sehr viel näher an den tatsächlichen Kosten liegen wird. Das entlastet den Bochumer Haushalt 2016 stärker als bisher angenommen“, so Gaby Schäfer.