Herr Oberbürgermeister
meine Damen und Herren,ich bin gern und viele Jahre im Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung, nur eins mache ich gar nicht gern, zum Ende des Jahres etwas zu den Gebührensatzungen zu sagen, denn man hat ja nur eingeschränkt frohe Botschaften zu verkünden.
Trotzdem gehört dies dazu und so will ich denn auch (…) einige Ausführungen machen, um Beschlüsse, die bereits im Fachausschuss getroffen wurden, zu erläutern und auch die heutige Zustimmung der SPD Faktion zu begründen.
Zunächst also zum Punkt 1.7., der dreiunddreißigsten Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung.
Straßenreinigung
Das Angebot des USB an die Stadt Bochum erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um 2,1 Prozent. Sie wissen: dieser Leistungsbereich ist beim USB der personalintensivste Bereich. Der letzte Tarifabschluss 2014 sah neben einer prozentualen Steigerung von 5,7 Prozent in zwei Jahren auch einen Sockelbetrag von 90 Euro in den niedrigeren Tarifgruppen vor, was sich beim USB überproportional kostenwirksam auswirkte, da relativ viele Mitarbeiter in diesen Tarifgruppen eingruppiert sind.
Dieser Tarifvertrag endet im Februar 2016, das bewirkt neue Tarifverhandlungen. USB hat bei dem Angebot an die Stadt eine übliche Tariferhöhung kalkuliert, was den Preisanstieg des Angebotes in der Kostenkalkulation dieses Loses nahezu vollständig erklärt.
Aber im Rahmen des vom Rat beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes wird die Stadt Bochum den Eigenanteil für die Gehwegreinigung ab diesem Jahr von 20 auf zehn Prozent kürzen. Das bewirkt dann leider eine deutliche Erhöhung des Gebührenbedarfs für die gesamte Straßenreinigung gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 9,4 Prozent.
Ich gehe über zum Punkt 1.10 zur 20. Änderung der Abfallgebührensatzung
Abfallgebühren
Hier erhöht sich das Leistungsangebot des USB an die Stadt Bochum gegenüber dem Vorjahr um 2,0 Prozent, auch diese Erhöhung berücksichtigt die zu erwartende Lohnerhöhung im Jahr 2016. Die Stadt beteiligt sich darüber hinaus in Höhe von ca. 1,1 Mio. Euro an der Zuführung zu den Rückstellungen für Deponienachsorge, was bisher durch die Finanzerträge des Kapitalanlagevermögens des USB nicht nötig war. Durch die bekannte Zinspolitik der EZB ist eine Ertragskraft der Kapitalmärkte nicht mehr gegeben.
Hinzu kommt, dass nach dem Bilanzmodernisierungsgesetzes Rückstellungsbestände auf einen höheren Barwert abgezinst werden, so dass Rückstellungen für Nachsorgemaßnahmen nicht in ausreichendem Maß erwirtschaftet werden können. Die Stadt beteiligt sich daher an den Rückstellungen für Deponienachsorge. Infoge dessen steigt die Gebühr im Betrachtungszeitraum 2016 daher um 3,2 Prozent.
Freiwillig: die Biotonne
Dagegen sinkt die Gebühr im Los Bioabfallsammlung um 28 Prozent. Dieses geschieht zum einen durch einen niedrigeren Kalkulationsansatz des USB in Abgleich des in 2015 tatsächlich aufgestellten Behältervolumens, zum anderen dadurch, dass die Logistikkosten für Restmüll und Bioabfall zusammen betrachtet und auf das geplante gesamte Volumen aufgeteilt werden. Dadurch erfährt die Biotonne erneut eine starke Anreizfinanzierung. Tauscht man eine 120 Liter Restmülltonne beispielsweise gegen eine 60 Liter Restmülltonne in Kombination mit einer 60 Liter Biotonne, so spart man dadurch in 2016 37,1 Prozent der Gebühr!
Ich komme zu Punkt 1.12. der 22. Änderung der Wochenmarktgebührensatzung.Wochenmärkte
Das Thema Wochenmarkt in Bochum beschäftigt uns gleich noch unter dem TOP 1.16. Wie in den Vorjahren haben wir es unter anderem aufgrund von Alter und mangelnder Nachfolge bei den Marktbeschickern mit einer rückläufigen Frontmeterzahl zu tun. Unter dem schon genannten TOP 1.16 sollen Maßnahmen ergiffen werden, diese für alle unbefriedigende Situation auf neuen Wegen zu begegnen.
Für das Jahr 2016 erhöht sich das Angebot des USB an die Stadt aufgrund der schon beschriebenen Tarifentwicklung gegenüber dem Vorjahr um 1,5 Prozent. Tariferhöhungen und die rückläufige Frontmeterzahl bewirken insgesamt eine Gebührenerhöhung um drei Prozent. Dies wiederum führt zu einem Kostendeckungsgrad von 95 Prozent.
Sie wissen, dass es sich eigentlich um eine kostendeckenden Einrichtung handelt.
Meine Damen und Herren, in der Vorlage zu Punkt 1.16 finden Sie auf Seite fünf eine Aufstellung der Kalkulation des Gebührenbedarfs für die Durchführung der Märkte. Einen Hauptanteil machen dabei die Aufwendungen für die Reinigung und den Winterdienst aus. Und ich erlaube mir an dieser Stelle darauf hinzuweisen, was sich hinter „Marktreinigung“ an tatsächlicher Leistung verbirgt:
Auf 13 Marktplätzen mit wöchentlich 23 Marktveranstaltungen findet an 52 oder 53 Wochen im Jahr folgendes statt:
- Stellung von Gitterboxen unterschiedlicher Größe zur Aufnahme marktspezifischer Abfälle auf 5 Märkten,
- Leerung und Verladung dieser Behältnisse
- Transport der Abfälle zur Entsorgungsanlage und Entsorgung der Abfälle
- Ausbringung geruchsbindender Stoffe an Standplätzen von z.B. Fischhändlern und in Sinkkästen
- Waschen der Marktplätze sowie manuelle Reinigen des Marktumfeldes (Straßen und Grünflächen)
- Öffnung, Wartung und Reinigung der vorhandenen Toilettenanlagen während der Marktzeit
Die Debatte wie wir künftig damit umgehen, steht uns ja noch bevor, ob zum Beispiel eine Übernahme dieser Leistung durch Private möglicherweise Kosten erspart oder ob nicht eine Verlagerung von Kosten auf die Allgemeinheit droht, weil die Leistungsdurchführung gegebenenfalls nicht dem erwarteten Bild von Ordnung und Sauberkeit entspricht, Dies werden wir abzuwägen haben.
Bei den gleich abzustimmenden Beschlussvorlagen komme ich auf die Tagesordnungspunkte 1.8. Änderung der Friedhofssatzung und 1.9 25. Änderung der Friedhofsgebührensatzung zurück.
Friedhofsgebühren
In diesem Bereich wird das Angebot der Stadt für Bestattungsarten erweitert um Urnengemeinschaftsgrabanlagen, bei denen ein Gedenkstein für den Verstorbenen möglich ist und um Urnenfamiliengrabstätten in einem pflegefreien Rasenbeet. Die Genossenschaft der Friedhofsgärtner empfindet dies in ihrer Stellungnahme als „negative Wirtschaftsförderung für die Gewerke am Friedhof“. Die Genossenschaft geht von einer nicht zulässigen wirtschaftlichen Tätigkeit der Kommune aus. Die Fachverwaltung hat dazu eine Stellungnahme erarbeitet, die diese Argumente widerlegt.
Wir haben erfreulicherweise darüber hinaus erste positive Auswirkungen der Friedhofsbedarfsplanung zu verzeichnen: Durch eine weitere Flächenreduzierung sinken die kalkulatorischen und die Sach- und Personalkosten so, dass es insgesamt zu einer ersten Gebührensenkung bei Sarg und Urnenbesetzungen um durchschnittlich 2,6 bzw. 2,8 Prozent kommt. Diese erfreuliche Tendenz hat dazu geführt, dass diese Beschlussvorlagen (bei einer Enthaltung bei der Satzung) einstimmig im Fachausschuss beschlossen wurden. Wir werden den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zustimmen.