Chancengleichheit herstellen – Sozialindex in NRW ausweiten (A3, 13.06.2016)

SPD-Unterbezirk Bochum

Parteitag der SPD Bochum – 13. Juni 2016 – Jahrhunderthaus Bochum

Antragsnummer: A3
Antragsteller: Unterbezirksvorstand, AfB Bochum
Betreff: Chancengleichheit herstellen – Sozialindex in NRW ausweiten
SPD BochumDer SPD-Unterbezirksparteitag Bochum beschließt:
Seit dem Beginn des Schuljahres 2006/2007 ist im Land NRW der Sozialindex im engen Rahmen als Instrument zur Vergabe von Haushaltsmitteln an Grund- und Hauptschulen eingeführt, der sich jedoch lediglich an wenigen Kreiskennziffern festmacht und die Unterschiede innerhalb der kreisfreien Städte und Kreise unberücksichtigt lässt. Jedoch ist die Mittelverteilung über dieses Instrument zu gering, da es keinen relevanten Bezug zur Beseitigung der Ungleichheit von Chancen im Bildungssektor geleistet hat.
Die NRWSPD und die Landtagsfraktion der SPD in NRW werden daher aufgefordert, die bisherigen Kriterien zur Verteilung sowie die derzeit eingesetzte Höhe der Mittel auf ihre Wirkung als geeignetes Instrument zur Herstellung von Chancengleichheit zu überprüfen. Darüber hinaus werden NRWSPD und Landtagsfraktion aufgefordert, für die Bereitstellung ausreichender Mittel zu sorgen, um einen landesweit kleinräumigen, stadtteilbezogen Sozialindex für alle Schultypen zu erstellen, der insbesondere die soziale Situation der Kinder und Jugendlichen berücksichtigt. Dieser Index bildet die Grundlage, den Schulen zukünftig zusätzliche Bildungsausgaben zuzuweisen. Hierfür sind ein geeignetes und nachvollziehbares Verteilungskonzept und ein Verfahren zur Erhebung der relevanten Informationen zu erarbeiten.
Begründung:

  1. Ausgangslage und besondere Herausforderungen
    Der Zusammenhang von mangelhaften Bildungschancen und sozialer Herkunft ist immer noch DIE Herausforderung für unser Bildungssystem. Wer aus wirtschaftlich schwachen Verhältnissen stammt und zusätzlich einen Migrationshintergrund mitbringt, wer zudem nicht auf die akademische Bildung seiner Eltern zurückgreifen kann, hat immer noch schlechtere Chancen auf einen guten Bildungsabschluss.
    Die Bildungsforschung ist sich einig: auch wenn es Fortschritte gibt, liegt in der Überwindung der mangelnden Chancengleichheit nach wie vor die größte Herausforderung im Bildungssystem.
    Zusätzlich zur sozialen Herkunft sind die Zusammensetzung der Schülerschaft und das soziale Umfeld einer Schule bzw. Bildungseinrichtung für die Ergebnisqualität einer Schule sowie für die Leistungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler verantwortlich.
    Das Land NRW steht im Kampf gegen Bildungsungerechtigkeit zudem besonders großen Herausforderungen gegenüber. Nirgendwo sind so viele Kinder und Jugendliche in einer schwierigen sozialen Lage, wie in NRW. In unseren überwiegend großstädtischen Strukturen kämpfen wir vielerorts gegen einen anhaltenden Strukturwandel an, der höhere Arbeitslosenzahlen hinterlässt, als es im Rest der Republik der Fall ist. Hinzu kommt ein hoher Anteil an Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Und wenn wir den Meldungen der
    Medien Glauben schenken dürfen, wird sich dieser Anteil durch den Zuzug von weiteren Flüchtlingen aus anderen Bundesländern noch erhöhen.
    Vor dem Hintergrund dieser besonderen Herausforderungen ist es auch im Nachhinein absolut inakzeptabel, dass sich der Bund im Jahr 2013 nach nur drei Jahren aus der zusätzlichen Förderung der Schulsozialarbeit zurückgezogen hat. Zwar füllt das Land NRW zeitlich befristet die entstandene Lücke, die die Kommunen und am Ende die Schülerinnen und Schüler treffen würde. Jedoch muss klargestellt werden, dass Schulsozialarbeit im Rahmen der Sicherung der sozialen Teilhabe durch den Bund zu finanzieren ist.
  2. Bisherige Erfolge
    Ausgangspunkt für alle bisherigen Maßnahmen war die unter Pkt. 1 gen. Erkenntnis: Wer aus wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen stammt, hat ungleich schlechtere Chancen auf einen höheren Bildungsabschluss (Pisa-Studie 2005).
    Zwar brachten die seit dem eingesetzten Maßnahmen Erfolge, aber an der grundsätzlichen Struktur hat sich dadurch nichts verändert.
    So hat die Landesregierung NRW besonders seit dem Jahr 2010 eine Fülle von Maßnahmen beschlossen, um der Situation entgegenzuwirken.
    Als Beispiele seien hier genannt:

    • unter Drei-Jahren- Betreuung für einen großen Prozentsatz eines Geburtsjahrgangs,
    • kostenloses drittes Kita-Jahr,
    • Maßnahmen „Kein Kind zurücklassen“.

    Der Anteil des Landeshaushaltes stieg so auf 24 Mrd. €, was mehr als einem Drittel des Landeshaushaltes entspricht.

  3. Forderungen
    Alle die bisherigen Maßnahmen haben an den grundlegenden Problemen wenig geändert. Die Mittel werden meist gleichmäßig über das gesamte Bundesland NRW verteilt. Die Situationen in den Städten und teilweise von Stadtteil zu Stadtteil sind jedoch extrem unterschiedlich.
    Wo wirtschaftliche und soziale Schwächen erkennbar sind, müssen zukünftig auch mehr finanzielle Mittel eingesetzt werden. Ungleiches ungleich fördern, das hat nichts mit Willkür zu tun, sondern muss die Reaktion auf wirtschaftliche und soziale Unterschiede in der nordrhein-westfälischen Schullandschaft sein. Der Schlüssel für eine angemessene Verteilung von Bildungsausgaben ist ein kleinräumiger Sozialindex, der sich an Hand der von den Kommunen erstellten Sozialberichten orientieren soll. Die Ergebnisse aus den Verfahren zur Bestimmung der Standorttypen für die Schulleistungsvergleiche (VERA 3) könnten ggf. zusätzlich als Beurteilungsgrundlage herangezogen werden. Bei diesem Verfahren werden der Migrationsanteil an der Schule und die SGB-II-Dichte in der Nachbarschaft der Schule für die Indexbildung genutzt.