Anmerkung: SPD und Grüne haben zur Ratssitzung den Antrag in einer überarbeiteten Fassung (Stand: 15. September) eingebracht; so wurde er vom Rat beschlossen:
Wohnsitzauflage / „Härtefälle definieren“ (15. September 2016)
Der Rat wird sich – sofern er den beigefügten Dringlichkeitsantrag der Koalition auf die Tagesordnung nimmt – auf seiner Sitzung am morgigen Donnerstag (15. September) mit einigen Aspekten des Integrationsgesetzes beschäftigen. Der Antrag im Wortlaut:
„Die Wohnsitzauflage wird ab Inkrafttreten des Integrationsgesetzes (6. August 2016) in Bochum angewendet.
Die Stadt Bochum verzichtet darauf die Wohnsitzauflage rückwirkend geltend zu machen, also für alle anerkannten Flüchtlinge, die seit dem 1. Januar 2016 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes aus anderen Bundesländern nach Bochum gezogen sind.
Die Landesregierung wird aufgefordert in den Ausführungsbestimmungen unter anderem auch Härtefälle zu regeln.“
Integrationsgesetz / Gaby Schäfer: „Wohnsitzauflage anwenden, Härten vermeiden“ (12. September 2016)