Dringlichkeitsantrag zur Sitzung des Rates am 15. September 2016 (Ersetzt den Dringlichkeitsantrag vom 14.09.2016)
Wohnsitzauflage nicht rückwirkend anwenden
Der Rat beschließt:Die Wohnsitzauflage wird ab Inkrafttreten des Integrationsgesetzes (6. August 2016) in Bochum angewendet.
Der Rat der Stadt Bochum lehnt eine rückwirkende Wohnsitzauflage ab und fordert den Oberbürgermeister auf, auf Bundes- und Landesebene darauf hinzuwirken, dass Regelungen gefunden werden, wie Anrechnungs- und Kostenübernahmen erfolgen können, und dass Ausführungsregelungen für Härtefälle definiert werden.