Beschäftigung, Wohnungen, Sauberkeit, Digitalisierung: SPD setzt Themen für den Doppel-Etat 2017/18

Die SPD setzt die Themen für den Doppel-Haushalt 2018/19. Dazu gehören unter anderem eine kommunale Beschäftigungsgesellschaft für Langzeitarbeitslose und schnellerer Wohnungsbau, aber auch „Sauberkeit und Unterhaltungspflege in den Wohnquartieren“ und die Digitalisierung städtischer Angebote. So steht es in einem Beschluss, den der Rat heute auf Antrag der rot-grünen Koalition gefasst hat.

Die Stadt Bochum plant für die Jahre 2018 und 2019 einen Doppelhaushalt. Die Stadtverwaltung wird in den nächsten Wochen und Monaten die Eckwerte festlegen und einen Etat-Entwurf schreiben. Der Rat hat mit seinem Beschluss heute erklärt, welche politischen Schwerpunkte dabei zu berücksichtigen sind.

„Eine kommunale Beschäftigungsgesellschaft ist eine Chance, Arbeitsplätze zu schaffen für schwer vermittelbare oder lange Zeit arbeitslose Menschen. Es ist zu prüfen, in welcher Form eine (inter-)kommunale Beschäftigungsgesellschaft in Bochum einen Beitrag zur Verringerung der Langzeitarbeitslosigkeit leisten kann“, heißt es unter anderem in dem Antrag.

Ein weiteres Thema ist der Wohnungsbau: Die Menschen in Bochum brauchen mehr preisgünstige Wohnungen. Dazu ist aber mehr Tempo bei Neubau und Sanierung erforderlich. Auch für die Sauberkeit in den Wohnvierteln soll die Stadt Mittel einplanen (zum Beispiel „City-Teams“).

„Gigabit-City Bochum“

Beim Stichwort Digitalisierung geht es sowohl um die städtischen Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger (wie eGovernment) als auch um den Breitband-Ausbau. Oberbürgermeister Thomas eiskrich hatte in diesme Zusammenhang vor knapp zwei Wochen die Initiative „Gigabit-City Bochum“ vorgestellt. Danach sollen bis Ende 2018 mehr als 95 Prozent der Bochumer Haushalte und Unternehmen Internet im Gigabit-Tempo haben.

Der komplette Antrag:

„Perspektiven für den Haushalt 2018 / 2019 und weitere Folgejahre“

Die Verwaltung wird gebeten, folgende Aspekte für die Aufnahme in den Entwurf des Haushaltes 2018 / 2019 zu prüfen.

  • Eine kommunale Beschäftigungsgesellschaft ist eine Chance, Arbeitsplätze zu schaffen für schwer vermittelbare oder lange Zeit arbeitslose Menschen. Es ist zu prüfen, in welcher Form eine (inter-)kommunale Beschäftigungsgesellschaft in Bochum einen Beitrag zur Verringerung der Langzeitarbeitslosigkeit leisten kann.
  • Integrierte Stadtentwicklungskonzepte (ISEKs) sind zur Stabilisierung und Vitalisierung verschiedener Stadtteile in Bochum erfolgreiche Instrumente. Es ist sicherzustellen, dass nach Auslauf der ISEKs auch in einer Verstetigungsphase kommunale Mittel für die Stadtteilarbeit zur Verfügung stehen, die den Prozess weiter stabil halten.
  • Bei der Erstellung des Handlungskonzeptes Wohnen wurde festgestellt, dass großer Bedarf an preisgünstigem Wohnraum beziehungsweise Sozialwohnungen besteht. Dieser könnte zum kleinen Teil durch Neubau und zum größeren Teil durch die Sanierung veralteter Bestandswohnungen gedeckt werden. Die Verwaltung wird gebeten Modelle zu prüfen und mit ihren Auswirkungen auf den Haushalt vorzustellen, wie die Stadt als Akteurin in eigener Regie am Markt tätig werden könnte, um zur Deckung dieser Bedarfe beizutragen.
  • Unter der Zielrichtung pro Jahr bis zu zehn Prozent mehr Bäume in Bochum nachzupflanzen als zu fällen, ist ein kommunales Aktionsprogramm zu entwickeln. Entsprechende Haushaltsmittel sind einzuplanen.
  • Sauberkeit und Unterhaltungspflege in den Wohnquartieren sind ein wichtiger Baustein für die Lebensqualität der Menschen in Bochum. Es ist sicherzustellen, dass objektiv gemeldete Mängel aus der Bevölkerung behoben werden, wie dies zum Beispiel vor einigen Jahren durch das mobile City-Team bei der Grünpflege erfolgt ist. Der Haushalt soll hierfür Mittel bereitstellen.
  • Die Unterhaltung der kommunalen Infrastruktur und der Erhalt der bilanziellen Werte sind sicherzustellen. Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang gebeten zu prüfen, wie die Unterhaltungsaufwendungen je Quadratmeter Straße (inklusive der Wege, Radwege, Plätze und so weiter) von derzeit etwas über 0,50 Euro dauerhaft erhöht werden können und mit welchen Programmen und Maßnahmen dies erreicht werden kann. Gleiches gilt für die Unterhaltung der Brücken und Stützwände, um auch hier mindestens die Zustandsklasse „drei“ zu erhalten.
  • Der Abbruch von kommunal nicht mehr genutzten Gebäuden, insbesondere auch Schulbauten, ist durch ein Umsetzungsprogramm für die nächsten drei Jahre zu konkretisieren, auszufinanzieren und zeitnah umzusetzen.
  • Die nicht kommerzielle Anmietung von Räumen, auch in kommunalen Gebäuden, ist für viele Vereine, Institutionen, Gruppen etc. zunehmend wirtschaftlich problembehaftet. Darunter leiden verschiedenste gesellschaftliche Aktivitäten. Der Haushalt soll hierzu durch eine Neuanpassung der Entgelt- und Gebührenordnung reagieren und eine sozial gestaffelte Lösung aufzeigen.
  • Aspekte der digitalen Verwaltung und des E-Governments tragen wesentlich dazu bei, den Bürgerservice zu verbessern. Der Haushalt soll hierzu in besonderem Maße zeitnah die erforderlichen Schritte ermöglichen. Dies soll auch für investive Erfordernisse gelten. Für das digitale Bochum ist ebenfalls der Breitbandausbau flächendeckend erforderlich.

Das Ergebnis der Prüfung ist zusammen mit der Mitteilung zum Eckwertebeschluss 2018 / 2019 dem Rat zur Kenntnis zu geben.

Perspektiven für den Haushalt 2018 2019 und weitere Folgejahre (Antrag zur Sitzung des Rates am 30. März 2017 als pdf-Datei)