Verkaufsoffener Sonntag

Peter Reinirkens, Vorsitzender der SPD-Ratsfraktion Bochum
Peter Reinirkens, Vorsitzender der SPD-Ratsfraktion Bochum
Die Geschäfte in der Bochumer Innenstadt dürfen am kommenden Sonntag (30. April) im Rahmen des Maiabendfestes nicht öffnen, so hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden (externer Link zur Pressemitteilung der Stadt Bochum: „Verkaufsoffener Sonntag darf nicht stattfinden“). Hierzu erklärt der Vorsitzende der SPD-Ratsfraktion Dr. Peter Reinirkens:

„Die Entscheidung kommt etwas überraschend. Die Verwaltung hat die Gründe für den verkaufsoffenen Sonntag beim Maiabendfest nachvollziehbar dargelegt und hat dabei auch die Bedeutung dieser Traditionsveranstaltung aufgezeigt. Die Verwaltung ist in der Satzung über die verkaufsoffenen Sonntage strikt anlassbezogen auch auf die laufende Rechtsprechung eingegangen. Als Konsequenz hat Bochum seit letztem Jahr bereits deutlich weniger verkaufsoffene Sonntage als in der Vergangenheit eingeplant. Die SPD erwartet jetzt, dass die Verwaltung die aktuelle Rechtsprechung analysiert und vor diesem Hintergrund die Begründungen der verkaufsoffenen Sonntage überprüft und gegebenenfalls nachsteuert“.

Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen (Beschlussvorlage der Verwaltung zur Ratssitzung am 30. März 2017 als pdf-Datei)