Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl sollten umgehend abgeschickt werden

Wahlbriefe der Stadt Bochum (Archivbild von der Oberbürgermeister-Wahl 2015)
Wahlbriefe der Stadt Bochum (Archivbild von der Oberbürgermeister-Wahl 2015)

Wahlbriefe der Stadt Bochum (Archivbild von der Oberbürgermeister-Wahl 2015)
Wahlbriefe der Stadt Bochum (Archivbild von der Oberbürgermeister-Wahl 2015)
Viele Bochumerinnen und Bochumer nutzen auch zu dieser Bundestagswahl die Möglichkeit der Briefwahl.
Jedoch muss sichergestellt sein, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig auch wieder zurückgesandt werden, damit diese Stimmen auch berücksichtigt werden können. Siehe dazu auch die Meldung des Bundeswahlleiters (Bundestagswahl 2017: Wahlbriefe umgehend absenden!).
Wegen der mit der Briefwahl verbundenen Postlaufzeiten wird daher heute die Stadt Bochum den Online-Antrag zur Briefwahl abschalten.

Beantragung der Briefwahl vor Ort noch möglich

Bei der Sonderarbeitsgruppe Wahlen im Technischen Rathaus (Hans-Böckler-Straße 19) oder in einer der Bezirksverwaltungsstellen abgegeben werden. Dort kann man dann auch direkt vor Ort die Stimme abgeben.

Wahlamt der Stadt Bochum (Archivbild zur Oberbürgermeister-Wahl 2015)
Wahlamt der Stadt Bochum (Archivbild zur Oberbürgermeister-Wahl 2015)
Öffnungszeiten der Sonderarbeitsgruppe Wahlen:
montags, dienstags und mittwochs von 8 bis 16 Uhr
donnerstags von 8 bis 18 Uhr
freitags von 8 bis 13 Uhr
Öffnungszeiten der Bezirksverwaltungsstellen:
montags bis mittwochs und freitags von 8 bis 13 Uhr
donnerstags von 8 bis 18 Uhr

Abgabe der Wahlunterlagen

Die vollständig ausgefüllten Briefwahlunterlagen sollten sofort postalisch aufgegeben werden. Oder aber persönlich abgegeben werden:
Die Wahlbriefe können auch bei der Sonderarbeitsgruppe Wahlen im technischen Rathaus oder aber bei den Bezirksverwaltungsstellen (siehe oben) direkt abgegeben werden. Außerdem kann man am Wahlsonntag selbst mit dem Wahlschein aus den Briefwahlunterlagen auch noch im Wahllokal wählen (siehe auch: bochum.de).