Bundesverfassungsgerichtsurteil / Fraktionsgeschäftsführer bezieht Stellung

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Vorschriften für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig sind. Dazu erklärt der Geschäftsführer der SPD-Ratsfraktion Bochum Matthias Schröder:

Matthias Schröder, Geschäftsführer der SPD-Ratsfraktion Bochum bezieht Stellung zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

„Die Grundsteuer ist die einzige verlässliche Steuerquelle, über die die Kommunen auch selbst bestimmen können. 2018 rechnet Bochum mit 85 Mio. Euro Einnahmen aus der Grundsteuer. Bis 2022 sollen die Einnahmen auf 94 Mio. Euro pro Jahr steigen.

Die Stadt Bochum kann auf diese Einnahmen nicht verzichten.

Das jetzige Urteil des Bundesverfassungsgerichts war absehbar. Erfreulicherweise haben sich SPD und CDU im Koalitionsvertrag bereits darauf verständigt, die kommunalen Steuerquellen zu sichern und die Grundsteuer auf eine feste Basis zu stellen. Die Koalition hat auch zugesichert, das Steueraufkommen zu sichern. Deshalb erwarte ich jetzt schnelle Regelungen.

Interessant ist der Plan der Koalition aus SPD und CDU/CSU für eine Grundsteuer C. Die Idee ist es, brach liegendes Bauland höher zu besteuern. Das passt gut zu unserem Ziel hier in Bochum, mehr Wohnungen zu bauen. Ich hoffe, dass uns eine solche Grundsteuer C auch den Bau von preisgünstigen Wohnungen erleichtern könnte.“

Urteil des Bundesverfassungsgerichts