Bereits 2011 hat der Rat beschlossen, dass die jüdische Gemeinde Bochum-Herne-Hattingen einen eigenen Friedhof bekommen soll – und zwar im östlichen Teil des Hauptfriedhofs. Da die dortige Trauerhalle aber für die jüdische Gemeinde nicht in Frage kommt, hat sie Abstand davon genommen, die eingeplante Fläche von 15.500 Quadratmetern als Friedhof in Eigenregie zu führen. „Das liegt unter anderem an den Unterhaltungs- und Folgekosten, die die Trauerhalle verursacht hätte. Dabei erfüllt sie gar nicht die Anforderungen der jüdischen Gemeinde. Zu der denkmalgeschützten Trauerhalle gehören etwa nicht benötigte Aufbahrungsräume und andere Betriebsräume“, erklärt Deborah Steffens.
Die neue Beschlussvorlage sieht vor, dass die jüdische Gemeinde das Areal zum Symbolpreis für einen Euro kauft und selbst eine Trauerhalle baut. Das ist auch langsam nötig, da der jüdische Teil des Friedhofs an der Wasserstraße bis Ende 2018 voll belegt sein wird. „Auf jüdischen Friedhöfen existiert das sogenannte Ewigkeitsrecht“, erklärt Deborah Steffens. Grabflächen werden also nicht im Laufe der Zeit wieder für neue Bestattungen freigegeben.
„Mit den 15.500 Quadratmetern hat die jüdische Gemeinde für die kommenden 100 Jahre Planungssicherheit“, so Steffens. „Das jüdische Leben und damit auch die jüdische Beerdigungskultur sind wichtiger Bestandteil Bochums, deswegen ist es gut, dass die jüdische Gemeinde die Friedhofsfläche erhält.“ Neben der Planungssicherheit gibt es mit der neuen Vorlage noch weitere Vorteile für die Gemeinde. „Die jüdische Gemeinde kann selbst eine bedarfsgerechte und moderne Trauerhalle bauen, kann auf viele schon vorhandene Friedhofsgehwege zurückgreifen und als autonomer Friedhofsträger die Grabfelder selbst gestalten“, sagt Steffens. Und auch für die Stadt gibt es Vorteile: „Es entfällt der Pflegeaufwand für die verkauften 15.500 Quadratmeter Fläche. Laut Friedhofsentwicklungskonzept existiert ohnehin ein Flächenüberhang, der damit reduziert wird.“
Beschlussvorlage der Verwaltung zum Jüdischen Friedhof als PDF