Zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29. Mai bereitet die Fraktion deswegen eine Anfrage vor. „Wir würden gerne erfahren, welche Betreuungsmöglichkeiten Bochumer Eltern nach dem Ende des Kindergartenjahres in Anspruch nehmen können, denn immerhin gibt es ja auch einen gesetzlichen Anspruch auf Betreuung“, erklärt Martina Schnell. „Dabei reicht es natürlich nicht, nur das Angebot vorzuhalten. Wie werden die Eltern über eventuelle Angebote informiert und reichen sie überhaupt aus, um den Bedarf zu decken? Auf diese Fragen wünschen wir uns ebenfalls Antworten“, sagt Martina Schnell.
Das Problem der Betreuungslücke taucht immer wieder auf. „Dieses Jahr ist der Zeitraum, den Eltern überbrücken müssen, besonders groß. Aber es sollte trotzdem eine dauerhafte Lösung gefunden werden. Deswegen wünschen wir uns von der Verwaltung eine Einschätzung, ob es sinnvoll wäre, das Kindergartenjahr auf den Zeitraum vom 1. September bis zum 31. August zu verschieben“, so Schnell.