Die ASF Bochum begrüßt die Ankündigung über die zusätzliche Aufstockung in Höhe von 1,5 Millionen Euro im Rahmen des Nachtragshaushaltes für die Arbeit von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen.
In Zeiten der Corona Krise vermeldet das Bundesfamilienministerium eine Steigerung um 17,5 Prozent allein in der vergangenen Woche an Beratungsbedarf beim Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“.
Die Ursache hierfür liegt unter anderem auch in den eingeschränkten Fluchtmöglichkeiten durch die momentanen Ausgangsbeschränkungen.
Erstaunlicherweise wurde dies seitens der Landesregierung jedoch immer wieder verharmlost, obwohl immer wieder auf die angespanntere Lage bezüglich der Frauenhilfestrukturen hingewiesen wurde.
Daher erachten wir es für umso wichtiger, dass diese zusätzlichen Gelder nun schnell, unbürokratisch und flexibel zur Verfügung gestellt und auch der Krisensituation entsprechend angepasst werden.
Die Landesregierung kann sich nicht weiter nur auf die reine Interpretation von Zahlen zu den Polizeieinsätzen im Rahmen von häuslicher Gewalt berufen, sondern muss auch die Zugangsbedingungen und Wirksamkeit der entsprechenden Frauenhilfestrukturen überprüfen.