„Ausschlaggebend für die Entscheidung war für uns der Vergleich der Wirtschaftlichkeit. Da müssen die Zahlen im Rahmen des Verantwortbaren bleiben. Ein Kostendeckungsgrad von 74 % (V 1) oder 60 % (V 3) ist kalkulierbar. Bleibt er unter 20 %, ist das nicht mehr vertretbar. Natürlich ist die ,große Lösung‘, ein Freizeitbad mit der bestmöglichen Ausstattung, am Interessantesten, nicht nur für Wattenscheid, sondern für ganz Bochum. Allerdings ist eine Investitionssumme zwischen 40 und 50 Millionen Euro schon ziemlich hoch“, so der sportpolitische Sprecher der SPD-Ratsfraktion Hans-Peter Herzog.
Aber auch diese Variante eines attraktiven Hallenbads solle weiter untersucht werden, so Herzog. „Sie ist eine Alternative, insbesondere wenn die zusätzlichen Punkte, die wir gern geprüft haben wollen, umsetzbar wären. Ein Cabriodach oder eine Seitenöffnung wären zumindest ein guter Kompromiss. Unter welchen Bedingungen die Sprungturmanlage beibehalten oder ein Wasserspielplatz angelegt werden kann, sollte auf jeden Fall auch im weiteren Verfahren geprüft werden.“
Die Fraktionen von SPD und Grünen haben daher für die Sitzung des Sportausschusses am kommenden Freitag einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt, der den Beschluss des Aufsichtsrates um diese Prüfpunkte ergänzt.