FAQ zum Kinderbonus und zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

FAQ zum Kinderbonus und zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Das BMFSFJ hat ein Dokument veröffentlich, das viele Fragen rund um den Kinderbonus und den Entlastungsbetrag beantwortet.

Auszug:

Warum erhalten nur Familien mit einem Anspruch auf Kindergeld den Kinderbonus?
Der Kinderbonus wird für alle rund 18 Millionen Kinder gezahlt, für die im Jahr 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Bei der Festsetzung des Kindergeldes wurde bereits entschieden, wer das Kindergeld ausgezahlt bekommt. Daran wird beim Kinderbonus angeknüpft, so dass verschiedene rechtliche Fragen sich auch beim Kinderbonus nach dem Kindergeld richten und bereits vorab geklärt sind (siehe auch Antworten im Anschluss).

Ist ein zusätzlicher Antrag für die Auszahlung des Kinderbonus notwendig?
Nein, der Kinderbonus wird ohne zusätzlichen Antrag grundsätzlich mit dem Kindergeld für September und Oktober von der zuständigen Familienkasse ausgezahlt.

Wann wird der Kinderbonus ausgezahlt?
Der Kinderbonus wird für alle Kinder, für die im September 2020 Anspruch auf Kindergeld besteht, in zwei Raten in Höhe von 150 Euro mit dem Kindergeld ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt in den Monaten September und Oktober 2020. So hat die Verwaltung ausreichend Zeit, die Auszahlung vorzubereiten.

Für Kinder, für die in einem anderen Monat im Jahr 2020 Anspruch auf Kindergeld besteht, wird der Kinderbonus zeitnah und auch in zwei Raten ausgezahlt.

Wird der Kinderbonus auf andere Sozialleistungen angerechnet?
Der Kinderbonus wird nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) oder auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet und beim Kinderzuschlag und dem Wohngeld nicht als Einkommen berücksichtigt. Damit kommt der Kinderbonus Familien mit kleinen Einkommen zusätzlich zugute.

Kann der Kinderbonus gepfändet werden?
Der Anspruch auf Kindergeld und somit auch auf Kinderbonus kann grundsätzlich nicht gepfändet werden. Einzige Ausnahme ist die Pfändung wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche des betroffenen Kindes. Damit haben nur Kinder mit einem gesetzlichen Unterhaltsanspruch (folglich leibliche Kinder) die Möglichkeit, eine Pfändung zu erwirken, andere Kinder (z. B. Stiefkinder) nicht. In der Praxis der Familienkassen kommt es wegen der Beschränkung auf gesetzliche Unterhalts-ansprüche zu keiner Pfändung.

Ein Kind, das von seinen Eltern Unterhalt nicht mindestens in Höhe des auf sich entfallenden Kindergeldes erhält, kann auf einfachere Weise die Auszahlung des Kindergeldes an sich bewirken: Es verlangt von der Familienkasse die Abzweigung, so dass die Leistung direkt an das Kind ausgezahlt wird.

Wird sich der erhöhte Entlastungsbetrag bereits zeitnah positiv auf das monatliche Einkommen der Alleinerziehenden auswirken?

Damit der erhöhte Entlastungsbetrag für die Jahre 2020 und 2021 schon bei der Lohnsteuer berücksichtigt werden kann, muss gegebenenfalls ein Antrag beim örtlichen Finanzamt gestellt werden. Das kann in den für die Durchführung der Steuergesetze zuständigen Bundesländern durchaus unterschiedlich gehandhabt werden. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Finanzamt.

Soweit beim Lohnsteuerabzug kein Freibetrag berücksichtigt wurde, erfolgt die steuerliche Entlastung über die Einkommensteuerveranlagung, also mit der Steuererklärung.

Alle Infos: PDF