SPD möchte Naturschutzgebiete sichern und erweitern

Die bisher in Bochum ausgewiesenen acht Naturschutzgebiete sind wichtige Rückzugsorte und Lebensräume für gefährdete Tier- und Pflanzenarten. Hier hat der Naturschutz Vorrang vor anderen Nutzungsformen, um die seltenen und störungsanfälligen Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu schützen. Der prozentuale Flächenanteil solcher Gebiete ist allerdings in Bochum im Vergleich zur Gesamtfläche noch sehr klein. „Daher wollen wir weitere in Bochum vorhandene  Naturschätze sichtbar machen, erhalten und pflegen. Nutzen möchten wir dazu das Bundesnaturschutzgesetz, auf dessen Grundlage diese kostbaren Naturräume dauerhaft durch eine rechtsverbindliche Festsetzung von Gebieten gesichert werden können“, so Martina Schmück-Glock, Sprecherin der SPD im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung.

Martina Schmück-Glock
Martina Schmück-Glock

„Wir glauben, dass in Bochum insbesondere die Ruhrsteilhänge, die im Gesetz genannten Kriterien ,Seltenheit, besondere Eigenart oder hervorragende Schönheit‘ erfüllen und das besondere Prädikat ,Schutzgebiet‘ verdienen. Auch der Bereich des Kalwes trägt im Sinne des Gesetzes ,zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten‘ bei“, erklärt die umweltpolitische Sprecherin.

„Vorfahrt achten“

Vorrang für Lebensräume von Tier- und Pflanzen heißt jedoch auch „Vorfahrt achten“ für Besucher und Besucherinnen, denn es gilt, dass in solchen Gebieten nur das vorhandene Wegenetz benutzt werden darf und Hunde an der Leine zu führen sind. „Das gefällt nicht jedem, aber wir halten dies für durchaus zumutbar, um anderen Lebewesen dauerhaft eine Chance zum Überleben zu geben. Und das sollte in Zeiten des Klimawandels selbstverständlich sein“, so das Credo der Lokalpolitikerin.

Auftrag an die Verwaltung

Weiter sagt Martina Schmück-Glock: „Daher werden wir in der Umweltausschusssitzung am 9. Juni einen entsprechenden Antrag stellen und damit die Verwaltung beauftragen diese Naturschönheiten über eine vom Rat zu verabschiedende Satzung dauerhaft zu sichern.“