„Unfälle kann es immer wieder geben, aber dieser Fall ist leider etwas besonderes“, erklärt das Hammer Ratsmitglied Jörg Laftsidis. „Es handelt sich um zwei Brände in kurzer Zeit bei nur einem Betrieb. Und dabei kam es nicht nur zu einem Sachschaden des Unternehmens. Die A40 muss für längere Zeit gesperrt werden und es bestand Gefahr für Leib und Leben“, sagt der ehrenamtliche Lokalpolitiker. „Die Schadensursache muss ermittelt werden. Aber unabhängig davon, stellt sich zum Schutze der Menschen, die in der direkten Nachbarschaft leben, die Frage zur künftigen Nutzung des Geländes und der Zulässigkeit eines Reifenlagers an diesem Standort.“
Bauordnungsrechtliche Fragen
Die Rats-Anfrage greift mehrere Punkte auf. „Unter anderem würden wir gerne wissen, ob für ein Reifenlager dieser Größe überhaupt eine Baugenehmigung vorliegt und ob die Drahtcontainer der Reifentürme bauordnungsrechtlich genehmigt sind“, sagt Jörg Laftsidis. „Auch stellt sich die Frage nach einer immissionsrechtlichen Genehmigung. Ebenfalls würden wir gerne wissen, ob damals Straßen-NRW beteiligt wurde, als es um die Beantragung des Gewerbebetriebes und des Reifenlagers ging und wie die jetzt zuständige Autobahn GmbH die Lage beurteilt“, so Laftsidis. „Außerdem wünschen wir uns, dass die Öffentlichkeit kurzfristig über die Ergebnisse der lufthygienischen Messung informiert wird, die das Landesumweltamt am Tag des Brandes durchgeführt hat“, sagt das Ratsmitglied. „Mit unserer Anfrage möchten wir erreichen, dass sich diese Vorfälle, wie wir sie jetzt erlebt haben, nicht mehr wiederholen können.“