OVG fällt Abwassergebühren-Urteil / Martina Schnell fordert Klarheit

Zahlen die Bochumerinnen und Bochumer zu viel Abwassergebühren? Und was bedeutet das für die Menschen, die hier leben und die Stadt? Das möchte Martina Schnell, Mitglied der SPD im Rat und Sprecherin im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur, von der Verwaltung wissen. Hintergrund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster.

Martina Schnell
Martina Schnell

„Ein Bürger aus Oer-Erkenschwick hat gegen einen Bescheid aus dem Jahr 2017 geklagt und das OVG hat ihm nun Recht gegeben“, erklärt Martina Schnell. „600 Euro hätte er laut Bescheid zahlen sollen, laut Urteil sind das 18 Prozent zu viel. Das liegt daran, dass Oer-Erkenschwick zu hohe Zinsen als Berechnungsgrundlage genutzt hat“, so Schnell weiter. „Damit hat sich die Stadt an das Kommunalabgabengesetz gehalten. Allerdings hat das OVG dieses Verfahren jetzt gekippt und das Urteil gilt als Muster-Verfahren“, so Schnell weiter.

Konsequenzen aufdecken

„Gut möglich, dass auch Bochum einen nun falschen Zinssatz benutzt hat. Das würde ich gerne von der Verwaltung wissen“, sagt Schnell. Aus diesem Grund hat sie im vergangenen Infrastruktur-Ausschuss die Verwaltung gebeten, für Klarheit zu sorgen. „Die Stadt soll bitte alle zuständigen Fachausschüsse, insbesondere den Haupt- und Finanzausschuss informieren, welche Konsequenzen für die Stadt damit verbunden sind. Was bedeutet das auf der Einnahmenseite und somit für die Investitionen ins Kanalnetz und das beschlossene Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Bochum? Was bedeutet das Urteil für kommende städtische Haushalte? Sind aktuelle Abwasserbescheide ungültig? Bekommen Bürgerinnen und Bürger Geld zurück? Das OVG-Urteil wirft viele Fragen auf“, sagt Schnell.