Das Bürgerbegehren gegen das Musikzentrum ist nicht zulässig. Das hat heute der Rat mit breiter Mehrheit festgestellt. Der Rat folgte dabei dem Beschlussvorschlag der Verwaltung. Deren Prüfung hatte ergeben, dass die Fragestellung unzulässig ist, dass die Begründung unzutreffend ist, die…
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